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Wohnung kaufen in Berlin - Was Sie beachten sollten

Der Wohnungskauf in Berlin kann eine lohnende Investition sein, jedoch sind sowohl Vor- als auch Nachteile zu berücksichtigen. Da Immobilienmärkte sich ständig verändern, ist es ratsam, aktuelle Informationen einzuholen. Hier finden Sie die wichtigsten allgemeinen Vor- und Nachteile zusammengefasst:

Vor- und Nachteile zum Kauf einer Wohnung in Berlin
Wohnung kaufen in Berlin - Kapitalanlage oder Eigennutzung
Wie finde ich die passende Wohnung in Berlin zum Kauf?
Worauf muss ich beim Kauf einer Wohnung in Berlin achten?
Alt- oder Neubau - Unterschiede beim Kauf einer Wohnung
Wohnungskauf in Berlin - was kann ich mir leisten?
Die richtige Finanzierung zum Kauf einer Wohnung in Berlin
Wohnung kaufen aber wo?
Zahlen & Fakten
Fazit

Vor- und Nachteile zum Kauf einer Wohnung in Berlin

Der Kauf einer Wohnung in Berlin bietet attraktive Investitionsmöglichkeiten, birgt jedoch Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden sollten. Da Immobilienmärkte sich ständig verändern, ist es ratsam, neben aktuellen Informationen auch generell Aspekte zu beachten:

  • Vorteile des Immobilienkaufs in Berlin
    • Wertsteigerung / Kapitalanlage
    • Betongold / Sicherheit für Darlehen
    • Abbezahlte Eigentumswohnung als finanzielle Sicherheit im Alter
    • Vererbbarkeit der Eigentumswohnung als wertbeständige Anlage
    • Mieteinnahmen als passives Einkommen (potenziell steigend)
    • Langfristiger Vermögensaufbau im Vergleich zu Mietern
    • Unabhängigkeit vom Vermieter, keine Risiken durch Kündigungen oder Mieterhöhungen
    • Potenzielle Wertsteigerung der Immobilie über die Jahre
    • Mögliche steuerliche Vorteile
    • Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten
    • Solidargemeinschaft der Eigentümer (Rücklagenbildung)
    • Werterhalt durch Erhaltungsrücklage gesichert
    • Gleichmäßige Verteilung von Risiken und Kosten
    • Günstiges Hausgeld bei Eigentumswohnungen
    • Keine Gartenarbeit, Winterdienst durch Dienstleister
    • Anziehungskraft für Investoren: Berlin als aufstrebende Stadt zieht viele Investoren an
    • Hohe Nachfrage nach Mietwohnungen: Positive Auswirkung auf Rentabilität von Immobilieninvestitionen
    •  

  • Nachteile des Immobilienkaufs in Berlin
    • Kapitalbindung
    • Uneinigkeit in der Eigentümergemeinschaft
    • Verwaltungsaufwand (Abrechnungen, Reparaturorganisation)
    • Eigentum verpflichtet, immobilisiert
    • Mietausfallrisiko und Konflikte bei Vermietung
    • Finanzielle Belastung durch zahlungsunwillige Miteigentümer
    • Verkauf kann Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) beeinträchtigen
    • Risiko bei Auswahl neuer WEG-Verwalter
    • Regulatorische Änderungen (z.B., Mietpreisbegrenzungen in Berlin)
    • Eigenverantwortung für Instandhaltungskosten als Eigentümer
    •  

Wohnung kaufen in Berlin - Kapitalanlage oder Eigennutzung

Die Entscheidung, eine Wohnung in Berlin zu kaufen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich Ihrer persönlichen Umstände, finanziellen Ziele und der aktuellen Situation auf dem Immobilienmarkt. Hier sind einige Überlegungen zum Thema Kapitalanlage oder Eigennutzung:

  • Wohnung als Kapitalanlage
    • Sicherheit beim Immobilieninvestment durch niedrige Immobilienpreise und vorteilhafte Finanzierungsbedingungen.
    • Hohe Nachfrage nach Wohnimmobilien in Berlin mit attraktivem Preiswachstumspotenzial.
    • Attraktivität der Hauptstadt steigert die Flexibilität bei der Veräußerung ohne Umzug.
    • Möglichkeit, Kreditraten durch Mieteinnahmen zu decken, und teilweise umlegbare Nebenkosten mit steuerlichen Vorteilen im Rahmen der Kapitalanlage.
    • Berliner Mietmarkt bietet gute Gelegenheit für Kapitalanleger mit steigenden Mietpreisen und anhaltendem Bedarf an bezahlbarem Wohnraum.
    •  

  • Wohnung zur Eigennutzung
    • Kreditraten müssen durch eigenes Einkommen gedeckt werden.
    • Nebenkosten sind selbst zu tragen und nicht steuerlich absetzbar.
    • Geringe Flexibilität bei Veräußerung der Wohnung aufgrund des mit Umzug verbundenen Aufwands.
    • Langfristig entfallen Mietzahlungen.
    • Wunsch nach größtmöglicher Freiheit bei der Gestaltung der eigenen vier Wände.
    • Keine Sorgen bezüglich Mieterhöhungen.
    • Langfristige Planung: Bei längerem Verbleib in Berlin kann der Wohnungskauf für die Eigennutzung eine stabile Wohnsituation ohne Mietpreisschwankungen bieten.
    • Finanzielle Aspekte: Vergleichen Sie monatliche Kosten für den Kauf und Unterhalt einer Immobilie mit Mietkosten, da Mieten unter bestimmten Umständen kostengünstiger sein können.
    • Flexibilität: Wohnungseigentum ermöglicht mehr Gestaltungsfreiheit bei Einrichtung und Nutzung im Vergleich zur Miete.
    • Wiederverkaufswert: Beachten Sie mögliche Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, die den Wiederverkaufswert Ihrer Wohnung beeinflussen können.
    •  

Wie finde ich die passende Wohnung in Berlin zum Kauf?

Wohnungsbeispiel 3 Berlin Um die passende Wohnung in Berlin zu finden, ist es wichtig, im Voraus zu wissen, welche Bedürfnisse und Anforderungen man hat. Neben Faktoren wie Lage, Größe, Zustand und Ausstattung sollte man auch langfristig denken. Gibt es Planungen für Nachwuchs, sind Schulen und Kitas in der Nähe? Ist das Haus altersgerecht oder könnte es barrierefrei umgebaut werden? Das direkte Umfeld der Wohnung ist ebenfalls von großer Bedeutung. Liegt es an einer vielbefahrenen Straße oder in der Nähe eines Flughafens, was zu Lärmbelästigung führen kann? Es ist wichtig, genau zu wissen, welche Kriterien die Traumwohnung in Berlin erfüllen muss und wo man bereit ist, Kompromisse einzugehen. Sobald Sie eine ungefähre Vorstellung Ihrer Traumimmobilie, der Lage und Ihrer finanziellen Möglichkeiten haben, lohnt es sich, bei uns einen Suchauftrag anzulegen. » Viele Wohnungen in Berlin finden ganz bewusst ohne Scout & co einen neuen Eigentümer. Unsere Möglichkeiten und Erfahrungen unterstützen Sie bei der Wohnungssuche in Berlin.

Worauf muss ich beim Kauf einer Wohnung in Berlin achten?

Ein Wohnungskauf in Berlin erfordert gründliche Überlegungen. Die Vielfalt der Kaufmotive beinhaltet individuelle Fragen und erfordert maßgeschneiderte Antworten. Agas Immobilien steht diesbezüglich mit seinem Team und seiner Kompetenz zur Seite. Nachstehend finden Sie wichtige Punkte:

  • Checkliste vor dem Wohnungskauf
    • Lage: Wählen Sie den Bezirk oder Stadtteil sorgfältig aus, da dies den Preis und die Lebensqualität beeinflusst
    • Infrastruktur: Prüfen Sie die Anbindung an Verkehr, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und andere Einrichtungen
    • Bausubstanz: Lassen Sie die Wohnung, besonders Altbauten, auf Renovierungsbedarf und den Zustand von Dach, Fassade und Leitungen überprüfen
    • Energieeffizienz: Fragen Sie nach dem Energieausweis, um Auswirkungen auf Betriebskosten zu berücksichtigen
    • Wohnungsgröße und Layout: Überlegen Sie, ob die Wohnung Platzbedarf deckt und das Raumlayout Ihren Bedürfnissen entspricht
    • Zustand Gemeinschaftsanlagen: Prüfen Sie Gemeinschaftsanlagen wie Treppenhaus und Aufzug auf Zustand, der Nebenkosten beeinflussen kann
    • Eigentümergemeinschaft: Informieren Sie sich über Finanzen, Sanierungspläne und Eigentümerverhältnisse
    • Finanzierung: Klären Sie Finanzierungsmöglichkeiten und berücksichtigen Sie alle Kosten, einschließlich Grunderwerbsteuer und Gebühren
    • Rechtliche Aspekte: Lassen Sie den Kaufvertrag von unseren erfahrenen Anwälten prüfen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden
    • Zukünftige Entwicklungen: Informieren Sie sich über städtebauliche Entwicklungen in der Umgebung
    •  

Alt- oder Neubau - Unterschiede beim Kauf einer Wohnung

Wohnungsbeispiel 5 Berlin Der Erwerb einer Wohnung kann je nachdem, ob es sich um einen Altbau oder Neubau handelt, in vielerlei Hinsicht unterschiedlich sein. Bei der Entscheidungsfindung zwischen einem Altbau und einem Neubau sollten individuelle Vorlieben, der Zustand der Immobilie, das verfügbare Budget und die langfristigen Kosten sorgfältig abgewogen werden. Im Folgenden sind einige der entscheidenden Unterschiede aufgeführt, die bei der Wohnungssuche berücksichtigt werden sollten:
 

  • Baujahr und Bauqualität
    • Altbau: Älter, möglicherweise nach veralteten Standards errichtet, variierende Bauqualität, Renovierungsbedarf
    • Neubau: Moderne Annehmlichkeiten, nachhaltiger, energieeffizienter
  • Ausstattung und Technologie
    • Altbau: Veraltete Installationen, Modernisierungsbedarf für aktuelle Standards
    • Neubau: Smart-Home-Technologie, energiesparende Geräte
  • Energieeffizienz
    • Altbau: Weniger energieeffizient, höhere Heizkosten, Nachrüstung für Effizienzverbesserung
    • Neubau: Bessere Isolierung, moderne Heiz- und Kühlsysteme, niedrigere Energiekosten
  • Charme und Architektur
    • Altbau: Besonderer Charme, einzigartige Architektur, historische Merkmale
    • Neubau: Moderne, funktionale Architektur
  • Instandhaltung und Renovierung
    • Altbau: Mehr Instandhaltung und Renovierung, besonders ohne regelmäßige Wartung
    • Neubau: In den ersten Jahren weniger Instandhaltung, mögliche Garantieleistungen des Bauunternehmens
  • Kosten
    • Altbau: Niedrigerer Kaufpreis, zusätzliche Kosten für Renovierungen möglich
    • Neubau: Teurerer Kaufpreis, potenziell geringere Zusatzkosten für Renovierungen
    •  

  • Vorteile von Altbauten
    • Einzigartige Lage: Altbauten dominieren die historischen Stadtzentren, da unberührte Grundstücke für Neubauten knapp sind.
    • Wohnatmosphäre und Ausstattung: Klassische Altbauten bieten ein unvergleichliches Wohngefühl durch hohe Räume, Parkettböden, Flügeltüren, große Fenster, Stuckdecken und Klopfbalkone.
  • Nachteile von Altbauten
    • Gewöhnungsbedürftige Grundrisse: Oftmals sind die Raumpläne unkonventionell, mit kleinen Bädern und Durchgangszimmern.
    • Höhere Nebenkosten: Aufgrund hoher Decken und schlechter Isolierung können Heizkosten beträchtlich sein. Nebenkosten in Altbauten sind daher oft spürbar höher.
    • Veraltete Infrastruktur: Altbauten können mit Herausforderungen wie veralteten Elektroleitungen, feuchten Kellern, schlecht isolierten Fenstern (Lärm), undichten Dächern, heruntergekommenen Treppenhäusern und fehlendem Aufzug konfrontiert sein.
    •  

  • Vorteile von Neubauten
    • Effizienter Grundriss: Neue Immobilien zeichnen sich durch einen effizienten und praxisgerechten Grundriss aus. Quadratmeter werden sinnvoll genutzt, und großzügige Bereiche wie Badezimmer, Abstellräume, Balkone oder Terrassen werden prioritär integriert
    • Modernster Komfort: Die Ausstattung ist zeitgemäß mit Annehmlichkeiten wie Fußbodenheizung, wartungsfreien Heizsystemen, nutzbaren Kellerabteilen, Garagenplätzen, Fahrrad- und Kinderwagen-Abstellräumen sowie Fitnessräumen im Gebäude. Dichte Fenster und Balkontüren bieten nicht nur Energieeffizienz, sondern auch Lärmschutz
    • Energieeffizienz: Neubauten punkten mit verbesserter Wärmedämmung und Isolierung, was zu einer höheren Energieeffizienz führt
    • Niedrigere Nebenkosten: Dank besserer Wärmedämmung und geringerer Heizkosten fallen die Nebenkosten in Neubauten in der Regel niedriger aus im Vergleich zu Altbauten
  • Nachteile von Neubauten
    • Lage: Aufgrund begrenzter unbebauter Flächen in Stadtzentren befinden sich Neubauten oft in Außenbezirken. Wohnatmosphäre kann eher kühl und unpersönlich sein.
    •  

Wohnungskauf in Berlin - was kann ich mir leisten?

Beim Kauf einer Wohnung in Berlin sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, darunter Einkommen, finanzielle Situation, Finanzierung und Immobilienpreise. Schritte zur Bestimmung Ihres Budgets: 1.Einkommens- und Ausgabenanalyse: Überprüfen Sie monatliches Einkommen und Ausgaben, inklusive zukünftiger Verpflichtungen - 2. Eigenkapital: Bedenken Sie, dass in Deutschland üblicherweise mindestens 20% des Kaufpreises als Eigenkapital empfohlen werden - 3. Finanzierungsmöglichkeiten: Informieren Sie sich über aktuelle Hypothekenzinsen und sprechen Sie mit verschiedenen Banken - 4. Budget festlegen: Basierend auf Einkommen, Eigenkapital und Finanzierungsoptionen können Sie ein Budget festlegen - 5. Immobilienpreise in Berlin: Informieren Sie sich über aktuelle Preise in den interessanten Stadtteilen - 6. Nebenkosten: Berücksichtigen Sie Grunderwerbsteuer, Notargebühren, Maklerprovision und andere Gebühren - 7. Zukünftige Entwicklung: Beachten Sie die Immobilienpreisentwicklung für langfristige Perspektiven.

Mit dem Agas Immobilien-Leistbarkeitsrechner lassen sich - ausgehend von der monatlichen Belastung oder vom Kaufpreis - verschiedene Szenarien für den Kaufinteressenten durchspielen.

Kaufpreis in Euro
429.000 € entspricht einem durchschnittlichen Kaufpreis für ein bestehendes Einfamilienhaus
%
Kaufnebenkosten in Prozent
12,07% entsprechen zum Beispiel: 6,5 % Grunderwerbsteuer, 3,57 % Maklercourtage, 2 % Notar und Grundbuchamt
%
Zinssatz in Prozent
%
Tilgungssatz in Prozent
Nettoeinkommen in Euro
gegebenenfalls inkl. Kindergeld
Auf welchen Zeitraum bezieht sich obige Einkommensangabe?
%
Eigenkapital in Prozent
Wie viel Eigenkapital anteilig am Kaufpreis kann aufgebracht werden? Beachten Sie, dass die Kaufnebenkosten ebenfalls aus Eigenkapital beglichen werden.
30%
anteilige Kreditbelastung am Einkommen in Prozent
20%
Wie hoch soll der Anteil vom Eigenkapital am Kaufpreis sein?

Die Ergebnisse sollen keine ausführliche Finanzierungsberatung ersetzen. Sie sollen eine Orientierung bieten.

Ergebnisse

maximaler Kaufpreis in Euro
Gesamtkosten in Euro
%
Höhe des Eigenkapitals am Kaufpreis
Kreditbelastung pro Monat in Euro
%
anteilige Kreditbelastung am Einkommen in Prozent
Dauer in Jahren, bis der Kredit zurückgezahlt wäre

Die richtige Finanzierung zum Kauf einer Wohnung in Berlin

Eine solide Finanzierung ist entscheidend für einen erfolgreichen Wohnungskauf in Berlin. Es ist wichtig, sich über verschiedene Optionen zu informieren und den passenden Finanzierungspartner zu finden. »

Wohnung kaufen aber wo?

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Informationen zu Wohnungen in Berlin

Definitionen aus der Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes des Amts für Statistik Berlin Brandenburg

Merkmale und Klassifikationen von Wohnungen in Berlin

(Statistisches Bundesamt (Destatis), 2019)

» Baujahr

Als Baujahr des Gebäudes gilt das Jahr der Bezugsfertigstellung. Bei Gebäuden, die nur teilweise unbenutzbar geworden waren und wieder hergestellt sind, gilt das Jahr der ursprünglichen Errichtung, bei total zerstörten und wieder aufgebauten Gebäuden das Jahr des Wiederaufbaus als Baujahr. Bei Um-, An- und Erweiterungsbauten am Gebäude selbst ist das ursprüngliche Baujahr maßgebend.

 
» Blockheizung

Eine Blockheizung liegt vor, wenn ein Block ganzer Häuser durch ein zentrales Heizsystem beheizt wird und die Heizquelle sich in bzw. an einem der Gebäude oder in deren unmittelbaren Nähe befindet (sog. Nahwärme). Die Blockheizung zählt zur Sammelheizung

 
» Bewohnte Unterkünfte

Bewohnte Unterkünfte sind behelfsmäßige Bauten zur vorübergehenden Wohnnutzung. Hierzu zählen z. B. Behelfsheime, Wohnbaracken, Bauwagen, Wohnwagen, (z.B. auf Campingplätzen), Lauben (Gartenlauben, Schrebergartenhütten, Jagdhütten), fest verankerte Wohnschiffe, Wohncontainer und Bauzüge. Für sie wurden Gebäude- und Wohnungsangaben nur erhoben, wenn sie zum Zeitpunkt der Zählung als alleinige Wohnung bewohnt waren, oder wenn in ihnen am Zählungsstichtag mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz gemeldet war.

 
» Fernheizung

Hier werden ganze Wohnbezirke von einem zentralen Fernheizwerk aus mit Wärme versorgt (sog. Fernwärme). Die Übertragung der Wärme erfolgt hierbei durch isolierte Erdleitungen zu den einzelnen Häusern.

 
» Fernwärme

Fernwärme (auch Industrie-Abwärme) ist eine Heizenergie, die von einem außerhalb des eigenen Grundstücks liegenden Betriebs-, Block- oder Fernheizwerk geliefert wird.

 
» Einfamilienhaus

Ein Einfamilienhaus besteht in der Regel aus einer Wohnung. Ferner kann es vorkommen, dass ein solches Haus eine Einliegerwohnung aufweist. Dies ist traditionell dann der Fall, wenn im Haus eine zweite Wohnung zwar vorhanden, diese der Hauptwohnung aber untergeordnet ist (bspw. nicht abschließbar, keine Kochmöglichkeit oder keine sanitären Anlagen).

 
» Einzel- oder Mehrraumöfen

Einzelöfen (z. B. Kohle-, Nachtspeicheröfen) beheizen jeweils nur den Raum, in dem sie stehen. In der Regel sind sie fest installiert. Ein Mehrraumofen (z. B. Kachelofen) beheizt gleichzeitig mehrere Räume (auch durch Luftkanäle).

 
» Etagenheizung

Unter einer Etagenheizung versteht man eine zentrale Heizanlage für sämtliche Räume einer abgeschlossenen Wohnung, wobei sich die Heizquelle hierfür meist innerhalb dieser Wohnung befindet, z.B. eine Gastherme.

 
» Wohnfläche

Die Wohnfläche, zu berechnen nach der Wohnflächenverordnung ( WoFlV) vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346), umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören, also die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (z. B. Dielen, Abstellräume und Bad) innerhalb der Wohnung. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner/Bewohnerinnen bestimmt sind. Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören. Nicht gezählt werden die Grundflächen von Zubehörräumen (z. B. Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen).

 
» Fläche je Person (Wohnfläche)

Die Wohnfläche je Person ist der Quotient aus der Wohnfläche und der Zahl der Bewohner der Wohnung. Fläche je Wohnung (Wohnfläche) Die Wohnfläche je Wohnung ergibt sich als Quotient aus der Wohnfläche und der Zahl der Wohnungen.

 
» Wohnung

Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Wohnungen haben einen eigenen Eingang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum. Zur Wohnung können aber auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende, zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume (z. B. Mansarden) gehören.

 
» Räume

Die Zahl der Räume umfasst alle Wohn-, Ess- und Schlafzimmer und andere separate Räume (z. B. bewohnbare Keller- und Bodenräume) von mindestens 6 m² Größe sowie abgeschlossene Küchen, unabhängig von deren Größe. Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden grundsätzlich nicht mitgezählt. Ein Wohnzimmer mit einer Essecke, Schlafnische oder Kochnische ist als ein Raum zu zählen. Dementsprechend bestehen Wohnungen, in denen es keine bauliche Trennung der einzelnen Wohnbereiche gibt (z. B. sogenannte „Loftwohnungen“) aus nur einem Raum.

 
» Gebäude mit Wohnraum

Als Gebäude mit Wohnraum gelten für längere Dauer errichtete Bauwerke, die entweder vollständig oder teilweise für die Wohnversorgung von Haushalten bestimmt sind. Hierzu zählen auch administrative oder gewerblich genutzte Gebäude, wenn in ihnen mindestens eine zu Wohnzwecken genutzte Wohnung vorhanden ist. Als einzelnes Gebäude gilt jedes freistehende Gebäude oder (bei zusammenhängender Bebauung, z. B. Doppel-, Eck-, Gruppen-, Reihenhäuser, Seitenflügel, Hinterhaus) jedes Gebäude, das durch eine vom Dach bis zum Keller reichende Brandmauer von anderen Gebäuden getrennt ist. Ist keine Brandmauer vorhanden, so gelten die zusammenhängenden Gebäudeeinheiten als einzelnes Gebäude, wenn sie einen eigenen Zugang besitzen, d.h. sie haben ein eigenes Erschließungssystem und ein eigenes Ver- und Entsorgungssystem.

 
» Kalte Nebenkosten

Als kalte Nebenkosten werden die monatlich aufzuwendenden Betriebskosten für Wasser, Kanalisation, Abwasserbeseitigung, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung und -beleuchtung, Schornsteinreinigung, Hauswart und Hausverwaltung, öffentliche Lasten, z.B. Grundsteuer, Gebäudeversicherungen, Kabelanschluss, Hausaufzug, Dienstleistungen für die Gartenpflege bezeichnet. Im Mikrozensus werden seit 2010 auch kalte Nebenkosten erfasst, die nicht an den Vermieter bezahlt werden.

 
» Mietbelastung

Die Mietbelastung eines Haushalts ist der Anteil der Bruttokaltmiete am Haushaltsnettoeinkommen. Da das Haushaltsnettoeinkommen nicht in absoluten Beträgen, sondern in Klassen erfasst wird, wird zur Berechnung der Mietbelastung die Klassenmitte der angegebenen Einkommensklasse herangezogen. Die Aussagekraft der Mietbelastungsquote ist abhängig von der Genauigkeit der Angabe zum Haushaltsnettoeinkommen und zur Miete der Befragten. Falls Sozialleistungen im Haus- haltsnettoeinkommen nicht richtig erfasst werden, würden die Quoten bei Leistungsempfängern von der tatsächlichen Belastung abweichen.

 
» Miete

Unter Nettokaltmiete (häufig auch Nettomiete, Grundmiete) wird der monatliche Betrag verstanden, der mit dem Vermieter als Entgelt für die Überlassung der ganzen Wohnung zum Zeitpunkt der Zählung vereinbart war. Dabei ist es gleichgültig, ob die Miete tatsächlich gezahlt wurde oder nicht. Die Bruttokaltmiete setzt sich aus der Nettokaltmiete und den kalten Nebenkosten (siehe kalte Nebenkosten) zusammen. Kosten bzw. Umlagen für den Betrieb einer Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage, Strom, Gas, flüssige und feste Brennstoffe, Fernwärme etc. zählen nicht zur Bruttokaltmiete. Diese werden als warme Nebenkosten separat ausgewiesen. Die Bruttokaltmiete und die warmen Nebenkosten ergeben zusammen die Bruttowarmmiete.

 
» Mietwohnung

Wohnungen, die nicht vom Eigentümer selbst bewohnt werden, sondern zu Wohnzwecken vermietet sind. Mietfrei überlassene Wohnungen zählen als Mietwohnung.

 
» Unbewohnte/leer stehende Wohnung

Eine Wohnung gilt als unbewohnt/leer stehend, wenn sie zum Zeitpunkt der Erhebung vom Interviewer als unbewohnt/ leerstehend identifiziert wurde. Ob sie zu diesem Zeitpunkt jedoch noch vermietet ist, vom Eigentümer selbst genutzt wird oder eine Ferien- oder Freizeitwohnung ist, ist für den Interviewer nicht erkennbar.

 
» Warme Nebenkosten

Hierzu zählen Kosten/Umlagen für Heizung und Warmwasserbereitung, d. h. Beträge für Wärme aus Fern-, Block- oder Zentralheizung oder Brennstoffe wie Gas, Öl, Kohle, Holz u. Ä. oder Kosten des Betriebs einer Heizungs- und der Warmwasserversorgungsanlage (z.B. Betriebsstrom, Prüfung und Pflege der Anlage).

 
» Bezirke von Berlin

Nach dem Vollzug der Gebietsreform zum 01.Januar 2001 werden statistische Ergebnisse auf Bezirksebene nur noch für die zwölf neuen Bezirke bereitgestellt. Ergebnisse der Vorjahre lassen sich für die neue Gebietseinteilung aufbereiten und sind vergleichend darstellbar. Eine Aufbereitung und Darstellung statistischer Ergebnisse ist ab 2001 für „Berlin-Ost“ und „Berlin-West“ nicht mehr möglich. Die Ergebnisse für die 23 „Altbezirke“, früher als Sonderauswertung herausgegeben, werden nicht mehr veröffentlicht.

 
» Eigentümer eines Gebäudes

Als Eigentümer(in) eines Gebäudes gilt, wem das Eigentum an einem Gebäude rechtlich ganz oder teilweise (Grundbucheintragung) zusteht.

 
» Eigentümer einer Wohnung

Als Eigentümer(in) einer Wohnung gilt, wem das Eigentum an einer Wohnung rechtlich ganz (Grundbucheintragung) zusteht.

 
» Eigentümerwohnung

Das sind vom Eigentümer selbst genutzte Wohnungen in Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie vom Eigentümer selbst genutzte Eigentumswohnungen.

 
» Eigentumswohnungen

Eigentumswohnungen sind alle Wohnungen, an denen durch Eintragung im Wohnungsgrundbuch Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz vom 15.3.1951 (BGBl. I S. 175) begründet worden ist bzw. durch Vormerkung begründet werden soll. Sie kommen nur in Gebäuden vor, in denen ausschließlich Sondereigentum an Wohnungen (Wohnungseigentum) und – soweit vorhanden – an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum) besteht. Eigentumswohnungen können vermietet sein (dann gehören sie zu den Mietwohnungen) oder aber vom Eigentümer selbst bewohnt werden (dann sind es Eigentümerwohnungen). Eigentumswohnungen kommen fast ausschließlich in Mehrfamilienhäusern (Geschosswohnungsbau) vor.

 
» Fläche der gesamten Wohnung (Gesamtwohnfläche)

Hierunter ist die Summe der Grundflächen aller Räume (einschl. Flur, Korridor, Diele, Vorplatz, Badezimmer, Duschraum, Toilette, Speisekammer usw.) einer Wohnung zu verstehen, gleichgültig, ob es sich um eine vom Eigentümer oder Mieter selbstgenutzte, untervermietete oder gewerblich genutzte Wohnung handelt. Zur Wohnung zählen auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende Räume (z.B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Wohnfläche ist anzurechnen: – voll: die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern; – zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Metern, zu einem Viertel: die Flächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten.

 
» Haushalt

Als (Privat)Haushalt zählt jede zusammenwohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Personengemeinschaft (Mehrpersonenhaushalte) sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften (Einpersonenhaushalte, zum Beispiel auch Einzeluntermieter). Zum Haushalt können verwandte und familienfremde Personen gehören (zum Beispiel Hauspersonal). Gemeinschaftsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (zum Beispiel den Haushalt des Anstaltsleiters). Haushalte mit mehreren Wohnsitzen (Haupt- und ein oder mehrere Nebenwohnsitze) werden mehrfach gezählt. In einem Haushalt können gleichzeitig mehrere Familien/Lebens-formen (zum Beispiel ein Ehepaar ohne Kinder sowie eine alleinerziehende Mutter mit Kindern) leben. Haushalte werden üblicherweise nicht nach Haupt- und Neben-wohnsitz unterschieden, da sie an jedem Wohnsitz Wohnraum und Infrastruktureinrichtungen in Anspruch nehmen.

 
» Haushaltsgröße

ahl der Haushaltsmitglieder innerhalb eines Haushalts.

 
» Haushaltsnettoeinkommen

Neben dem persönlichen Nettoeinkommen der Haushaltsmitglieder wird für jeden Haushalt die Höhe seines Nettoeinkommens im letzten Monat (Summe aller Einkunftsarten ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) erfragt. Hierzu zählen zum Beispiel Erwerbseinkommen, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützungen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Arbeitslosengeld bzw. -hilfe, Kindergeld, Wohngeld, Sachbezüge. Dazu stuft die Haushaltsbezugsperson (erste im Fragebogen eingetragene Person) das Haushaltsnettoeinkommen in ein Raster vorgegebener Einkommensklassen ein. Haushaltsbezugspersonen, die selbstständige/r Landwirt/in in der Haupttätigkeit sind, brauchen keine Angaben zur Höhe des Haushaltseinkommens machen.

 
» Sammelheizung

Hierzu zählen Fern-, Block-, Zentral- und Etagenheizung.

 
» Solarenergie, Sonnenenergie

Zur Nutzung der Sonnenenergie werden – oftmals in Verbindung mit einer Wärmepumpe – in der Regel Sonnenkollektoren, die Sonnenlicht und solare Wärmestrahlung absorbieren und in Form nutzbarer Wärmeenergie an einen flüssigen Wärmeträger weitergeben, seltener auch Solarzellen eingesetzt.

 
» Sonstige Gebäude mit Wohnraum

Gebäude, die überwiegend (mehr als die Hälfte der Gesamtnutzfläche) für Nichtwohnzwecke, nämlich für gewerbliche, soziale, kulturelle oder Verwaltungszwecke bestimmt sind oder genutzt werden, aber zum Zeitpunkt der Erhebung mindestens eine zu Wohnzwecken genutzte Wohnung enthalten. Beispiele hierfür sind Hausmeister- oder Verwalterwohnungen in Fabrik- oder Verwaltungsgebäuden, in Schulen, Hotels, Krankenhäusern, Geschäfts bzw. Bürogebäuden.

 
» Wohngebäude

Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte der Gesamtnutzfläche zu Wohnzwecken genutzt werden (ohne Wohnheime). Das können Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften oder Mehrfamilienhäuser sein, aber auch Gebäude, in denen sich neben Wohnungen z.B. auch Anwaltskanzleien, Arztpraxen oder Geschäfte befinden. Wird weniger als die Hälfte der Gesamtnutzfläche für Wohnzwecke genutzt, so wird das Gebäude entsprechend seiner durch den Verwendungszweck bedingten bautechnischen Gestaltung den "Sonstigen Gebäuden mit Wohnraum" zugeordnet.

 
» Wohnheime

Wohnheime sind Wohngebäude (mit einer Heimleitung), die primär den Wohnbedürfnissen bestimmter Bevölkerungskreise dienen. Der Betreuungsgesichtspunkt tritt dabei in den Hintergrund. Wohnheime können Wohnungen enthalten und besitzen Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Gemeinschaftsräume). Die in Wohnheimen lebenden Personen führen i. d. R. einen eigenen Haushalt. Eine eigene Haushaltsführung liegt vor, wenn Personen einzeln oder gemeinsam wohnen und wirtschaften und insbesondere ihren Lebensunterhalt selbständig finanzieren. Erhalten Personen nur ein Taschengeld, führen sie keinen eigenen Haushalt.

 
» Wohnung

Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume in Wohngebäuden und sonstigen Gebäuden mit Wohnraum zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Sie sollen einen eigenen Eingang unmittelbar vom Treppenhaus oder von einem Vorraum oder von außen aufweisen. Hierbei ist es gleichgültig, ob in dieser Wohnung ein oder mehrere Haushalte untergebracht sind oder ob die Wohnung leer steht bzw. eine Freizeitwohnung ist. Es ist auch möglich, dass sich eine Arbeitsstätte in der Wohnung befindet. Die in der amtlichen Wohnungsbestands- und Bautätigkeitsstatistik übliche Differenzierung nach Wohnungen (Wohneinheiten mit Küche oder Kochnische) und sonstigen Wohneinheiten (ohne Küche) wird in der Mikrozensus-Zusatzerhebung und im Zensus 2011 nicht vorgenommen.

 
» Zentralheizung

Bei einer Zentralheizung werden sämtliche Wohneinheiten eines Gebäudes von einer zentralen Heizstelle, die sich innerhalb des Gebäudes (in der Regel im Keller) befindet, beheizt.

Wohngebäude- und Wohnungsbestand in Berlin

Am Jahresende 2022 gab es in Berlin 2 014 562 Wohnungen. Das waren 16 407 Wohnungen bzw. 0,8 % mehr als Ende 2021. Durch den Bau neuer Gebäude kamen 15 404 Wohnungen hinzu. Weitere 1 968 Wohnungen entstanden durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden. 965 Wohnungen gingen durch Nutzungsänderungen, Zusammenlegungen und Abbrüche verloren. In Mehrfamilienhäusern befanden sich 86,6 Prozent aller Berliner Wohnungen, 1,5 % in Wohnheimen und weitere 1,5 % in Nichtwohngebäuden. 57,1 % der 333 427 Wohngebäude (einschließlich Wohnheimen) waren Ein- und Zweifamilienhäuser. Der Wohnungsbestand ist in den letzten zehn Jahren um 137 578 Wohnungen bzw. 7,3 % gewachsen. 2022 hat er sich in allen Berliner Bezirken erhöht, am stärksten in , und . Unter 0,5 % lag die Steigerung in , und . Über die meisten Wohnungen verfügte der Bezirk , gefolgt von und . Die Bezirke mit dem geringsten Wohnungsbestand waren und .

Fazit

Machen Sie sich eine Liste mit Ihren Prioritäten und suchen Sie dann nach Bezirken, die Ihren Anforderungen am besten entsprechen. Es ist wichtig, gründlich zu recherchieren und sich gut vorzubereiten, um sicherzustellen, dass Sie die richtige Entscheidung treffen. Führen Sie eine gründliche Recherche durch, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Konsultieren Sie unsere Experten bei Agas Immobilien, Finanzberater und Anwälte, um sicherzustellen, dass Sie alle Aspekte berücksichtigen und informierte Entscheidungen treffen können.

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