Unterstützung bei Sanierung

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Höhere Unterstützung bei Sanierung

Ab diesem Jahr bekommt der Eigentümer nicht nur Vergünstigungen bei den direkten Sanierungsmaßnahmen wie KfW-Kredit, KfW-Zuschuss oder Steuerbonus. Auch die im Vorfeld erfolgte Beratung zur energetischen Sanierung wird höher bezuschusst. Bezuschusst wird die Vor-Ort-Beratung, die dem Eigentümer Möglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung aufzeigt. Der von dem Berater erarbeitete individuelle Sanierungsfahrplan kann entweder als Schritt-für-Schritt-Sanierung ausgelegt sein, d.h. eine nach und nach Sanierung über einen längeren Zeitraum oder als Gesamtsanierung, d.h. das Gebäude wird in einem Zug energetisch zu einem KfW-Effizienzhaus saniert.

Ein- und Zweifamilienhäuser

Der bisherige Zuschuss von 800 EUR wird ab 2020 auf bis zu 1.300 EUR für die Vor-Ort-Beratung in Ein- und Zweifamilienhäusern erhöht, so dass der vom Eigentümer zu tragende Anteil nur noch 20 % des förderfähigen Beratungshonorars beträgt. Ausgezahlt wird der Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten

Auch die Beratung größerer Gebäude wie Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten betreffend werden ab 2020 mit 600 EUR mehr, also mit bis zu 1.700 EUR unterstützt. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können, sofern der Beratungsbericht in der Eigentümerversammlung behandelt wird, einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 EUR bekommen.

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