Altenheim, Pflegeheim, Seniorenheim, Seniorenresidenz

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Rund um das Thema Wohnen im Alter

Begriffserklärung

Ein Altenheim, auch Altersheim, Feierabendheim, Feierabendhaus, Seniorenheim oder Seniorenresidenz ist eine Wohneinrichtung zur Betreuung und Pflege alter Menschen. Wegen des oft hohen Anteils an pflegebedürftigen Bewohnern wird das Wort Altenheim zunehmend synonym zum Wort Pflegeheim gebraucht. Allgemeinsprachlich wird Altenheim als Oberbegriff für jede Form der stationären Fremdversorgung im hohen Alter gebraucht. Fachsprachlich ist das Altenheim dagegen das mittlere Glied zwischen Altenwohnungen und Altenpflegeheimen in einer nach dem Schweregrad der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit der Bewohner differenzierenden Dreigliedrigkeit stationärer Altenpflegeeinrichtungen:

Altenwohnheim – Der Bereich Wohnen hat hier das größte Gewicht – andere Leistungen werden nur in geringem Umfang angeboten. Altenheim – Hierbei besteht eine (noch) geringere Pflegebedürftigkeit, das selbstbestimmte Leben überwiegt. Dienstleistungen wie Säubern und Aufräumen im Zimmer, Speisenversorgung werden regelmäßig in Anspruch genommen. Es wird kein eigener Haushalt geführt. Altenpflegeheim – Die stationäre Pflege ausgeprägt pflegebedürftiger Menschen steht in diesen Einrichtungen rund um die Uhr im Vordergrund.

Situation in Deutschland

In Deutschland gibt es unter dem Überbegriff „Alten- oder Seniorenheim“ meist eine dreistufige Versorgung: Altenwohnheim, Altenheim und Altenpflegeheim. Am verbreitetsten sind die Altenpflegeheime. Die Zahl der Pflegeheime, als wichtigste Heimform, ist in Deutschland von 2003 auf 2005 um sieben Prozent auf 10.424 Heime gestiegen. Sie bieten vollstationäre Dauerpflege an.

 

In Deutschland bestimmt das Pflegeversicherungsrecht (SGB XI) und Sozialhilferecht (SGB XII) die Rahmenbedingungen für die Anerkennung und Finanzierung von Einrichtungen der stationären Altenpflege. Auf der Grundlage schließen Kostenträger und Heimträger Rahmenvereinbarungen, in denen auch Qualitäts-Mindeststandards definiert werden. Die Heim-Mindestbauverordnung (HeimMindBauVO) bzw. die baurechtlichen Vorschriften der Länder stellen baurechtliche Anforderungen und das landesrechtlich geregelte Heimrecht normiert die Betriebsbedingungen und die Mitbestimmungs- und Verbraucherrechte der Bewohner. Alten- und Pflegeheime unterliegen der Heimaufsicht (oft angesiedelt bei den Stadt- oder Kreis-Sozialämtern, aber auch bei den Gesundheitsämtern). Diese achtet unter anderem darauf, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen an die personelle Ausstattung eingehalten werden. Im Auftrag der Pflegekassen führt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Qualitätsprüfungen der Heime durch.

 

Viele Einrichtungen kritisieren, dass sie aufgrund verschärfter Leistungsvergütungsregelungen nicht mehr genügend Personal bzw. nicht ausreichend qualifiziertes Personal beschäftigen bzw. bezahlen könnten. Nach einem allerdings umstrittenen Bericht des Sozialverbands Deutschland (SoVD) starben im Jahr 2004 in deutschen Altenheimen mindestens 10.000 Menschen wegen mangelhafter Versorgung. Nach Meinung der Referentin für Gesundheits- und Pflegepolitik beim SoVD, Gabriele Hesseken, ist die Lage in vielen der 8.440 Alteneinrichtungen mit insgesamt 717.000 Plätzen (Stand 2006) dramatisch: „es [handelt] sich um die größte soziale und humane Katastrophe seit dem Zweiten Weltkrieg“.

 

In manchen Einrichtungen der Altenhilfe werden noch überholte Organisations- und Führungsstrukturen verwendet. Kosten- und Leistungsmanagement sowie IT werden in zu geringem Umfang eingesetzt. Dies führt evtl. zu einer unnötigen Bindung von personellen Ressourcen. Die für die Altenhilfe zuständige Bundessozialministerin Renate Schmidt (SPD) monierte im Herbst 2004 öffentlich, dass eine geprüfte Altenpflegekraft durchschnittlich ein Drittel der Arbeitszeit mit überflüssigen Organisations- und Dokumentationsarbeiten verbringe. Diese Zeit solle besser für die Pflege und Betreuung der Bewohner verwendet werden.

Unterscheidung nach Trägern

Institutionell werden Altenheime oft von staatlichen Trägern (in der Regel Gemeinde oder Kreis), freigemeinnützigen (kirchlichen oder karitativ-sozialen Organisationen) oder privaten Betreibern mit unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Zielen unterhalten. Ihr Anteil beträgt in Deutschland, bezogen auf die Unterbringungszahlen, etwa

Staatliche Träger

freigemeinnützige Organisationen(1)

Stiftungen, denen Gewinnstreben untersagt ist

Private Betreiber (Kleinbetriebe)

Private Betreiber (Kettenbetriebe)

 etwa 10 %

etwa 30–60 %

etwa 1–5 %

etwa 15 %

unter 15 %


(1)Bei den „freigemeinnützige Organisationen“ gibt es große regionale Unterschiede. Weitere Erläuterung unter Non-Profit-Organisation.

Träger der staatlichen oder der freigemeinnützigen Altenhilfe erhalten, wenn sie ein Altenwohn- und Pflegeheim bauen, zum Teil zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln. Private und kommerzielle Betreiber erhalten fast keine Förderung. Die Betriebskostenfinanzierung für alle Einrichtungen der Altenhilfe in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist gesetzlich unterschiedlich geregelt. Dabei wird von einer amtlichen Stelle ein Vergütungssatz pro Tag und Bewohner festgesetzt, der die Wohnungskosten (Unterkunfts-, Hotelkosten), die Betreuung und Verpflegung und die Pflege in Form von Tagespauschalen getrennt enthält. Der Bewohner bezahlt mit seinen Rentenbezügen sowie durch Inanspruchnahme der staatlichen oder der privaten Pflegeversicherung.

Kritik an der Institution

Der Begriff Altenheim wird oft mit „Abschieben“ verbunden. Daher bevorzugen manche Altenheime Euphemismen wie „Seniorenresidenz“. Zudem impliziert der Begriff, dass hier ausschließlich alte Menschen leben. Es ist aber nicht selten, dass auch jüngere Menschen, die – nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung (Schlaganfall) – ständiger Pflege bedürfen, dauerhaft in einem Altenheim wohnen.

Das „Betreute Wohnen“ als Alternative

Viele betagte Menschen ziehen es vor, ihre letzten Lebensjahre möglichst selbstbestimmt beispielsweise in einer Einrichtung für betreutes Wohnen zu verbringen. Im Idealfall handelt es sich dabei um Gebäude oder Siedlungen mit Seniorenwohnungen in altengerechter barrierefreier Bauweise. Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist nicht normiert oder geschützt, solche Einrichtungen weisen daher große Unterschiede auf. Die älteren und teilweise chronisch kranken Bewohner von entsprechenden Wohnanlagen werden durch ambulante Dienste regelmäßig oder auf Abruf betreut (bei leichter Pflegebedürftigkeit, vorübergehender Erkrankung). Diese Leistungen können von privaten oder gemeinnützigen ambulante Pflegedienste oder Sozialstationen durchgeführt und einzeln oder pauschal als Gesamtpaket abgerechnet werden. Oft betreiben auch die Träger von Alten- und Pflegeheimen zugleich Einrichtungen für betreutes Wohnen und nutzen dazu gemeinsame Ressourcen. Im günstigsten Fall wird das Prinzip Wohnen bis zum Lebensende angeboten, das es dem Bewohner ermöglicht, auch bei schwerer Pflegebedürftigkeit nicht aus seinem gewohnten eigenen Lebensbereich ausziehen und in eine Pflegeeinrichtung umziehen zu müssen.

 

Als relativ neue Entwicklung in diesem Bereich sind ambulant betreute Wohngemeinschaften und hier insbesondere die sogenannte Demenzwohngemeinschaften hervorzuheben. Auch körperlich pflegebedürftige Senioren werden in Senioren-Wohngemeinschaften ambulant betreut. In der Regel ziehen die Senioren zusammen, wenn sie noch agil sind, um nicht alleine leben zu müssen. Wird ein Mitbewohner pflegebedürftig, übernimmt ein Pflegedienst die Pflege. Eine qualifizierte „Betreuungsinstanz“ ist für das Gelingen einer Senioren-Wohngemeinschaft entscheidend. Eine weitere Alternative des betreuten Wohnens ist die Mehrgenerationen-WG. Junge Familien leben dort mit pflegebedürftigen Senioren zusammen, Pflegepersonal von außen übernimmt die professionelle Pflege. So können sich die gesunden Bewohner um die Schwachen kümmern, müssen es aber nicht. Auch wenn Senioren diese Art der Wohngemeinschaft mit bisher Unbekannten häufig gezwungen wählen, weil ein Leben alleine Zuhause unmöglich ist, hilft die Gemeinschaft gegen Vereinsamung. Die Bewohner teilen Freud und Leid, betrauern gemeinsam Todesfälle und freuen sich über Geburten.

 

Eine Sonderform in der Schweiz ist das Dienstbotenheim Oeschberg (Koppigen). Dort werden seit Jahren Knechte und Mägde, die in das Rentenalter gekommen sind, in ihrer gewohnten Umgebung bis ins hohe Alter begleitet. Diese alten Menschen verrichten weiterhin Arbeiten im Stall, Haushalt oder Wald, wie sie es gewohnt sind und im Umfang an ihre Fähigkeiten angepasst. Dieses „Altersheim“ wird immer weniger nachgefragt, weil es in der Schweiz immer weniger ehemalige Knechte und Mägde gibt. Es ermöglicht aber diesen Menschen ihr einfaches Leben, das aus Arbeit besteht, bis an ihr Lebensende weiterzuführen.

Organisatorisches

Die Kosten der stationären Pflegeleistungen werden in Deutschland unterteilt in Pflegekosten (Pflegesatz), Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und Zusatzkosten für Wahlleistungen. Diese Kosten sind die Grundlage für die Bemessung des Heimentgeltes. Außerdem gibt es Refinanzierungsmöglichkeiten für Ausbildungskosten. Kostenpflichtig ist der Heimbewohner, der in Deutschland im Regelfall Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat, die einen Anteil der pflegebezogenen Kosten übernimmt. Die weiteren Anteile am Heimentgelt müssen privat aus dem Einkommen und/oder dem Vermögen aufgebracht werden, oder durch Unterhaltsleistungen der unterhaltspflichtigen Angehörigen. Reichen diese Mittel nicht aus, besteht in Deutschland Anspruch auf Hilfe zur Pflege als Leistung der Sozialhilfe.

 

In der Vergangenheit wurden Altenheime oft mit Überschüssen im Verhältnis zum Investitions-Aufwand und -Risiko betrieben. Allerdings weigern sich die Kostenträger inzwischen in den so genannten Pflegesatzverhandlungen, tarifliche Vorgaben bei der Personalkostenkalkulation anzuerkennen. Die Folge ist, dass freigemeinnützige oder kommunale Altenheime, die in der Regel weiterhin Tariflöhne zahlen, heute oft erhebliche Einbußen hinnehmen müssen, die bis zur Unterdeckung reichen können. Private Träger haben diese Probleme dagegen meist nicht, da sie in der Bezahlung ihrer Mitarbeiter im Regelfall tariflich nicht gebunden sind bzw. Haustarifverträge ausgehandelt haben.

 

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Altenheim aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz Creativ Commons Attribution/ShareAlike. In Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

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