Als Rohbauland bezeichnet man Flächen, die von einer Gemeinde offiziell für eine bauliche Nutzung bestimmt, aber noch nicht erschlossen sind. Die Erschließung des Baulandes muss aber noch nicht gesichert sein bzw. deren Lage, Form und Größe kann für eine bauliche Nutzung unzureichend gestaltet sein. In Deutschland ist der Begriff des Rohbaulandes in § 5 Abs. 3 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) definiert. Im Gegensatz zum Bauerwartungsland steht jedoch beim Rohbauland der "Baureife" nicht mehr viel entgegen, da die Gemeinde die Erschließung und Gestaltung noch durchführt. Außerdem unterscheidet man Brutto- und Nettorohbauland. Während beim Bruttorohbauland lediglich der Bebauungsplan rechtsverbindlich wird, wurden bei Nettorohbauland außerdem auch schon die Flächen für die Erschließungsanlage übereignet.
Da es sich hier um einen zitierten Text aus Wikipedia handelt übernehmen wir keine Haftung im Sinne einer Rechtsberatung über die Richtigkeit der Inhalte. Er dient der allgemeinen Bildung und Information, nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Ziehen Sie in Erwägung, sich wegen Ihres Anliegens an einen Anwalt oder an eine Beratungsstelle zu wenden. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem Anwalt weiter. Der Artikel basiert auf dem Artikel Rohbauland aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz Creativ Commons Attribution/ShareAlike. In Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.