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Reservierungsvereinbarung
Wenn Sie durch Agas Immobilien beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie unterstützt werden, besteht die Möglichkeit, sich Ihre Wunschimmobilie über eine Reservierungsvereinbarung oder über einen Vorvertrag zu sichern. Reservierungsvereinbarung: Bei der Reservierungsvereinbarung vereinbaren Sie mit dem Eigentümer einen Vertrag, in welchem dieser sich verpflichtet, für einen definierten Zeitraum das Objekt nicht an Dritte zu verkaufen. Dieser Zeitraum gibt Ihnen die Möglichkeit, sich z.B. um eine entsprechende Finanzierungszusage Ihrer Bank zu kümmern. Notarieller Vorvertrag: Von einer Reservierungsvereinbarung abzugrenzen ist der notarielle Vorvertrag. Dieser wird vor einem Notar geschlossen und die Parteien verpflichten sich verbindlich dazu, das Eigentum vom Verkäufer auf den Käufer übertragen zu wollen. Meist sind in diesem Vorvertrag die wesentlichen Inhalte des eigentlichen Kaufvertrages enthalten. Da bei einer notariellen Beurkundung Kosten anfallen, sollten Sie die Kostenübernahme im Vorfeld klären.