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Rund um das Thema Wohnen im Alter

Hospiz (lat. hospitium „Herberge“) ist eine Einrichtung der Sterbebegleitung. Im deutschen Sprachraum der Gegenwart wird mit Hospiz meist eine stationäre Pflegeeinrichtung bezeichnet, die meist über nur wenige Betten verfügt und ähnlich wie ein kleines Pflegeheim organisiert ist. Das erste stationäre Hospiz wurde 1967 im Vereinigten Königreich eröffnet (in Deutschland 1986), dort entstand auch 1982 das erste Kinderhospiz (in Deutschland 1998). In Deutschland gibt es inzwischen mindestens 179 stationäre Hospize und 231 Palliativstationen in Krankenhäusern sowie über 1500 ambulante Hospizdienste.

Grundlagen

Hospize haben es sich zur Aufgabe gemacht, unheilbar Kranke in ihrer letzten Lebensphase im Sinne der Palliative Care zu versorgen. Es gibt ambulante, teilstationäre und stationär tätige Hospizvereinigungen, also Leistungserbringer im hospizlichen und palliativen Bereich. Eine Datenbank zur Recherche hospizlicher und palliativer Leistungserbringer stellt der Wegweiser Hospiz- und Palliativmedizin Deutschland bereit. Bei einem Hospiz handelt es sich um eine Institution, die ein Konzept der Sterbe- und Trauerbegleitung verfolgt. Hospize wollen (nach Christoph Student, 2004) fünf Qualitätskriterien verwirklichen:

Der Kranke und seine Angehörigen stehen im Zentrum des Dienstes

Unterstützung erfolgt durch ein interdisziplinäres Team

Einbeziehung freiwilliger Begleitpersonen

Palliative Care (Sorge um Schmerzfreiheit und Lebensqualität) statt Medical Cure (auf Heilung gerichtete Behandlung), kurz heißt das: Lebensqualität statt Lebensquantität

Trauerbegleitung

Im Hospiz erhalten Sterbende und ihre Angehörigen Begleitung, Beratung und medizinisch-pflegerische Versorgung. Dabei spielt die Kontrolle der verschiedenen Symptome eine große Rolle, u. a. die Schmerztherapie. Bei allen pflegerischen und medizinischen Handlungen steht aber der (geäußerte oder mutmaßliche) Wille des Kranken an erster Stelle. Außerdem wird für Angehörige Trauerbegleitung angeboten.

Träger dieser Häuser der Sterbebegleitung sind zumeist gemeinnützige Vereine, aber auch Kirchen, gemeinnützige Organisationen und Stiftungen. Die medizinische Versorgung wird unterschiedlich gewährleistet. Einige stationäre Hospize stehen unter ärztlicher Leitung, andere arbeiten mit niedergelassenen Ärzten vor Ort zusammen, wobei der Patient sein Recht auf freie Arztwahl geltend machen kann. Dann ist es oft der langjährige Hausarzt des Kranken, der die medizinische und menschliche Begleitung seines Patienten bis zu dessen Lebensende übernimmt. Dazu bedarf es nicht unbedingt einer fachlichen Weiterbildung in Palliativmedizin, sie kann aber von Vorteil sein. Ein stationäres Hospiz fällt in Deutschland rechtlich unter das Heimgesetz.  Einige Paragraphen müssen im Hospiz aber nicht angewendet werden.

Geschichte

Im Jahre 1967 wurde das St. Christopher's Hospice in Sydenham (bei London) gegründet. Von dort nahm die heutige Hospizbewegung ihren Anfang. Die Geschichte der Hospize reicht allerdings weiter zurück. Ein Hospital oder Hospitium war im Mittelalter Name von kirchlichen oder klösterlichen Herbergen für Pilger (Pilgerherberge), Bedürftige (Armenhaus), Fremde (Asyl, vergl. Hotel) oder Kranke, und geht so dann später auf den Begriff über, der sich zum heutigen Krankenhaus wandelt.

Der ursprüngliche Gedanke der „Beherbergung“ wurde im 19. Jahrhundert wieder aufgegriffen. Schon 1842 gründete Madame Jeanne Garnier in Lyon (Frankreich) ein Hospiz, das sich speziell der Pflege Sterbender widmete. 1879 öffneten die irischen Schwestern der Nächstenliebe das Our Lady's Hospice for the Care of the Dying in Dublin. Es gab weitere Hospize, die als Vorläufer zu der Gründung in Sydenham gelten können.

Die moderne Hospizbewegung und die Palliativmedizin entstanden dagegen in den 1960er Jahren in England und gehen wesentlich auf Cicely Saunders zurück. Im von ihr gegründeten St.Christopher's werden etwa 2000 Patienten und ihre Angehörigen pro Jahr betreut. Die internationale Hospizarbeit wurde nachhaltig durch die Arbeit von Elisabeth Kübler-Ross beeinflusst. In Deutschland hat u. a. Christoph Student viel zur Entwicklung der Hospizbewegung beigetragen. Das erste stationäre Hospiz in Deutschland wurde 1986 in Aachen gegründet (Haus Hörn). In der Folge entstanden weitere stationäre Hospize, zumeist gegründet von Bürgerinitiativen, Vereinen und kirchlichen Einrichtungen; anfangs fast ausschließlich durch Spendengelder finanziert und durch ehrenamtliche Mitarbeit unterstützt.

Unter dem Namen Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz (BAG Hospiz) wurde der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) 1992 vom Krankenhausseelsorger Heinrich Pera in Halle (Saale) gegründet. Ziel ist die Verbreitung der Hospizbewegung und die Zusammenführung der daran Interessierten sowie gemeinsame Entwicklung von Leitlinien und Empfehlungen für die ambulante und stationäre Hospizarbeit. Verbandsmitglieder des DHPV führten mehrfach Gespräche mit Vertretern der Krankenkassen und Ministerien sowie Bundestagsabgeordneten, um eine gesetzliche Grundlage zur Finanzierung der Hospizarbeit zu schaffen. Das gelang im Dezember 1996 mit der Zustimmung des Deutschen Bundestages zum § 39a des SGB V, dessen praktische Umsetzung in der Rahmenvereinbarung zwischen BAG und Krankenkassen festgeschrieben wurde. 2007 kam es zur Namensänderung von BAG Hospiz zu DHPV. Der Verband hat zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und der Bundesärztekammer eine Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen erarbeitet. Sie wurde am 17. August 2010 verabschiedet.

1995 wurde die Deutsche Hospiz Stiftung als Interessenvertretung für Schwerstkranke und Sterbende gegründet. Seit 2012 nennt sie sich Deutsche Stiftung Patientenschutz. Die Stiftung betreibt selbst keine Hospizeinrichtungen, sondern setzt sich, wie auch die DGP und der DHPV, für Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende ein und vertritt bundesweit die Interessen der Schwerstkranken und Pflegebedürftigen gegenüber Politik, Krankenkassen und Leistungserbringern. Wie auch die anderen Hospiz- und Palliativverbände arbeitet die Stiftung auf gesellschaftlicher Ebene an der Verbesserung der Situation für Schwerstkranke. Hospiz als Lebenshaltung soll für jeden der jährlich rund 800.000 Sterbenden in Deutschland Realität werden, lautet die Kernforderung. Dazu sei es notwendig, den Hospizgedanken überall dort zu verwirklichen, wo Menschen sterben - sei es in Pflegeheimen, in Krankenhäusern oder zu Hause.

Hospize sind heute in der Regel Leistungserbringer des Gesundheitswesens und werden – auch aufgrund der stetigen politischen Arbeit der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, der Deutschen Stiftung Patientenschutz und des DHPV – größtenteils über die Krankenkassen finanziert. Bislang zahlten Hospizpatienten einen Eigenanteil von durchschnittlich sieben Prozent zu, was durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 18. Juni 2009 entfällt. Seit dem 1. August 2009 tragen die Krankenkassen 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten (Tagespflegesatz). Zehn Prozent des Pflegesatzes müssen stationäre Hospize weiterhin selbst aufbringen, wozu größtenteils Spendengelder verwendet werden. Auch dann werden Spendenmittel eingesetzt, wenn Patienten aufgenommen werden, die aus verschiedensten Gründen nicht krankenversichert sind (z. B. Personen ohne festen Wohnsitz). Die gesetzlich verankerten 10 Prozent Eigenanteil der Stationären Hospize werden regelmäßig als unrealistisch bewertet. Tatsächlich würden Hospize teils 30 Prozent der Kosten tragen, was in den wenig erfolgreichen Verhandlungen mit den Krankenkassen um die tagesbezogenen Bedarfssätze begründet ist.

Die ersten Schritte in Österreich wurden Ende der 1970er Jahre unter der Schirmherrschaft der Caritas Socialis begangen. Sie wurde für ihre Initiativen für das erste stationäre Hospiz in Österreich (CS Hospiz Rennweg) 1998 mit dem Fürst Liechtenstein-Preis ausgezeichnet wurde.

Bedeutung für das Leben

Hospize wollen das Sterben wieder in das Leben integrieren. Den Kranken und ihren Angehörigen soll ein Stück Normalität vermittelt werden, was im Krankenhaus oder zu Hause (durch Überforderung der pflegenden Angehörigen) oft nicht mehr gegeben ist. Laut Umfragen möchten etwa 90 Prozent aller Menschen zu Hause sterben. Tatsächlich sterben nach Schätzungen jedoch etwa 50 Prozent der Menschen im Krankenhaus und weitere 20 Prozent im Pflegeheim. (Für Berlin wurde für 2007 eine Quote von 70 Prozent genannt.) Hospize wollen dabei eine menschenwürdige Alternative sein, wenn eine Krankenhausbehandlung nicht mehr gewollt wird oder aus medizinischer Sicht nicht erforderlich ist (und deshalb von den Krankenkassen auch nicht mehr bezahlt wird), ein Pflegeheim aber aufgrund unzureichender medizinischer und pflegerischer Versorgungsmöglichkeiten bei schwerer Erkrankung nicht in Frage kommt.

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Hospiz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz Creativ Commons Attribution/ShareAlike. In Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

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