Geschossflächenzahl

Beispielrechnung

Die Geschossflächenzahl (BauNVO, § 20), abgekürzt GFZ, gibt das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse der baulichen Anlagen auf einem Grundstück zu der Fläche des Baugrundstücks an. Die GFZ ist eine dimensionslose Größe und wird mit ein oder zwei Dezimalstellen angegeben. Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Im Bebauungsplan kann festgesetzt werden, dass die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände ganz oder teilweise mitzurechnen oder ausnahmsweise nicht mitzurechnen sind.

Beispielrechnung: Alle Geschossflächen zusammen (400 m²) : Fläche des Grundstücks (500 m²) = 0,8

Beispiel: Ein Grundstück hat eine Fläche von 500 m² und eine GFZ von 1,0. Die Summe der Geschossfläche in allen auf dem Grundstück befindlichen Gebäuden darf somit ebenfalls 500 m² betragen. Man könnte beispielsweise ein viergeschossiges Gebäude mit jeweils 125 m² Geschossfläche pro Geschoss errichten (4 × 125 m² = 500 m²). Hätte dasselbe Grundstück eine GFZ von 0,5, würde die maximal zulässige Summe der Geschossflächen 250 m² betragen (500 m² x 0,5 = 250 m²). Bei einer GFZ von 1,2 dürfte eine maximale Geschossfläche von 600 m² errichte werden (500 m² x 1,2 = 600 m²).

GFZ-Praxis im Städtebau

Die GFZ veränderte den Städtebau des 20. Jahrhunderts erheblich. Nach den Mietskasernenvierteln der Gründerjahre mit ihrer innerstädtischen Blockbebauung (z. B. Meyers Hof) wurden sehr hohe Geschossflächenzahlen von knapp 4,0 erreicht. Die Charta von Athen versuchte durch die Herabsetzung der GFZ diese Bauweise Mitte der zwanziger Jahre nach dem Prinzip „Licht, Luft und Sonne” zu ändern. Mit der Aufstellung der Baunutzungsverordnung nach dem Krieg sank dieser Wert als Folge des Zeilenbaus bis auf etwa 0,5 ab und pendelte sich später bei etwa 1,0 ein. Die Nettowohndichte bezieht sich jeweils auf den Ortsbereich, der im Rahmen des Großprojekts neu errichtet wurde.

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen?

Immobilie bewerten
Wir bewerten Ihre Immobilie kostenfrei vor Ort und informieren Sie unverbindlich zum Verkauf.

Fachbegriffe der Immobilienbewertung

Da es sich hier um einen zitierten Text aus Wikipedia handelt übernehmen wir keine Haftung im Sinne einer Rechtsberatung über die Richtigkeit der Inhalte. Er dient der allgemeinen Bildung und Information, nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Ziehen Sie in Erwägung, sich wegen Ihres Anliegens an einen Anwalt oder an eine Beratungsstelle zu wenden. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem Anwalt weiter.  Der  Artikel basiert auf dem Artikel Geschossflächenzahl aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz Creativ Commons Attribution/ShareAlike. In Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.