In Deutschland werden Gebäude gemäß den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer in Gebäudeklassen eingeteilt. Die Einstufung eines Gebäudes in eine Gebäudeklasse richtet sich nach der Höhe und nach der Fläche des Gebäudes. Jedes Bundesland regelt hierbei in den jeweiligen Landesbauordnungen die Einteilung der Gebäudeklassen unterschiedlich. Die Einteilung der Gebäude in verschiedene Gebäudeklassen hängt hierbei mit unterschiedlichen Bauteil- und Baustoffanforderungen zusammen. Je höher z. B. die Gebäudeklasse ist, desto höher sind die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer der Bauteile.
Gebäudeklassen nach Musterbauordnung
Gebäudeklasse 1:
a) freistehende Gebäude mit einer Höhe *) bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und
b) freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude.
Gebäudeklasse 2: Gebäude mit einer Höhe *) bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m².
Gebäudeklasse 3: sonstige Gebäude mit einer Höhe *) bis zu 7 m.
Gebäudeklasse 4: Gebäude mit einer Höhe *) bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m².
Gebäudeklasse 5: sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude.
*) Höhe der Fußbodenoberkante des obersten Aufenthaltsraumes bezogen auf das mittlere Geländeniveau
Gebäudeklassen in Berlin
Gebäudeklasse 1:
a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² Brutto-Grundfläche und
b) freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude.
Gebäudeklasse 2: Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² Brutto-Grundfläche.
Gebäudeklasse 3: sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m.
Gebäudeklasse 4: Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² Brutto-Grundfläche.
Gebäudeklasse 5: sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude.
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