Mit dem Mietnovellierungsgesetz (MietNovG) ist es soweit. Das Bestellerprinzip ist da. Gültig ab 01.06.2015 wird es den Wohnungsmarkt verändern. Im Allgemeinen ist es so, wer bestellt, zahlt die Zeche und dies gilt nun auch für die fachgerechte Vermittlung von Mietern. Wer einmal selbst für sein Eigentum einen Mieter gesucht hat, weiß, was dies bedeutet und wie schnell dies ausufern kann - bis hin zur Eigentumsvernichtung (Mietnomaden).
Wer diese Erfahrung noch nicht gemacht hat, dem steht eventuell einiges bevor. Unser Leistungsspektrum lässt Sie und Ihre Wohnungseigentumsverwaltung beruhigt ihre Tagesabläufe gestalten. Lesen Sie, wie wir Ihnen in Berlin und Brandenburg helfen werden:
Analyse
Vermarktung
Abschluss
Übergabe
Erforderliche Umgestaltungen der Geschäfts- und Vermietungsabläufe und deren richtige Umsetzung
(Referent: Rechtsanwalt und Notar UlrichJoerss)