Baukindergeld

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Baukindergeld in Berlin und Brandenburg

Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt Sie der Staat finanziell bei der Schaffung von Wohneigentum mit dem sogenannten Baukindergeld. Gefördert wird sowohl ein Wohnungs- als auch ein Hauskauf oder ein Neubau.

 

Wer bekommt Baukindergeld?

Familien oder Alleinverziehende mit minderjährigen Kindern, die im selben Haushalt leben, können für den Erwerb von Wohneigentum, welches sie selbst nutzen, Baukindergeld (KfW 424) bekommen. Der Antrag ist bei der KfW zu stellen. Bauherrengemeinschaften oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts erhalten kein Baukindergeld.

 

Wie erfolgt die Berechnung?

Ob Baukindergeld gezahlt wird oder nicht hängt vom zu versteuerndem Einkommen des vorletzten oder vorvorletzten Kalenderjahres ab, welches 75.000,00 EUR pro Jahr nicht übersteigen darf. Pro Kind kommt jeweils ein Freitagbetrag von 15.000,00 EUR hinzu. Das Baukindergeld wird nicht als Einmalbetrag ausgezahlt, sondern die Auszahlung erfolgt jährlich und wird für 10 Jahre gezahlt, unabhängig davon, ob das Kind dann z. B. schon volljährig ist.

 

Was muss noch beachten werden?

Eine Förderung erhalten Sie sowohl für den Kauf einer Immobilie als auch für den Neubau z. B. in Berlin oder Brandenburg. Wichtig ist, dass der Kaufvertrag bzw. die Baugenehmigung nach dem 01.01.2018 abgeschlossen worden ist. Es muss auch nicht Ihr erster Kauf von Wohneigentum sein, ausschlaggebend ist, dass es zur Zeit der Antragstellung Ihre einzige Immobilie ist.

 

Verwendet werden kann das Baukindergeld z.B. auch zur Sondertilgung des Baukredits, zur Zinssicherung in einem Bausparvertrag als Anschlussfinanzierung etc.

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