Die Alterswertminderung bezeichnet die Abnahme des Wertes einer Sache während ihrer Lebensdauer bzw. Gesamtnutzungsdauer aufgrund von Verschleiß, Abnutzung, Verbrauch oder aufgrund von Alterungsvorgängen. Da die tatsächliche Alterswertminderung oft nicht genau festgestellt werden kann, behilft man sich für die Zwecke der Wertermittlung mit verschiedenen Näherungsverfahren. Je nach dem angewendeten Verfahren verbleibt am Ende der Lebensdauer noch ein Restwert. Lineare Alterswertminderung: Bei diesem Verfahren nimmt man an, dass der Wert einer Sache bei der Entstehung zu 100 % vorhanden ist und dann im Verlauf der Lebensdauer gleichmäßig abnimmt.
Alterswertminderung nach Ross: Das Verfahren wurde vor allem in der Immobilienwirtschaft bei Wertermittlungen angewendet. Die Überlegung, dass eine Immobilie in den ersten Jahren ihrer Lebensdauer weniger Wertverlust hat als in den späteren, wurde in dieser Formel berücksichtigt. Seit dem 1. Juli 2010 gilt die Immobilienwertermittlungsverodnung (ImmoWertV). In § 23 ImmoWertV ist für den Regelfall nun eine lineare Wertminderung vorgesehen. Alterswertminderung nach Vogels: Dieses Verfahren beruht auf empirischen Untersuchungen von Kaufpreisen. Am Ende der Gesamtnutzungsdauer ist hier noch ein Restwert von 20 % vorhanden.
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